Mit möglichst großen Taschen auf lange Reisen gehen
- 04.28.11
- Allgemein, gepäck, reisegepäck, tasche
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Wer heute mit dem Flieger verreisen möchte – ob nun zwecks Urlaub oder aber für eine Geschäftsreise – sollte vor allem darauf achten, was er an Gepäck mitnimmt. Die Kosten für den Transport von Gepäck sind im pauschalen Flugpreis meist zwar enthalten. Doch wenn das Gepäck auch nur ein Gramm zu viel hat, dann muss der Fluggast jede Menge Kosten für Übergepäck bezahlen. Es gibt hier jedoch keine einheitliche Regelung, so dass das Reisen mit einigen Flugzeugen schon einmal zu einem Verwirrspiel werden kann. Die Regelungen sind was das Gepäck angeht von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft verschieden. Allgemein jedoch versteht man unter Handgepäck Gepäckstücke, die von den Passagieren beim Flug mit in die Kabine genommen werden dürfen. Das Gepäck ist pro Fluggast limitiert. Dabei gibt es eine Empfehlung der IATA. Diese empfiehlt den Passagieren eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115 cm einzuhalten. Jedoch liegt überlicherweise die Maximalgröße von Koffern bei 25x45x56 cm bzw. bei 20x40x55 cm. Das Maximalgewicht ist auch von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft verschieden und liegt zwischen 5 Kilo und 12 Kilo. Dies sind schon gigantische Unterschiede. Handgepäck ist meist so ausgelegt, dass man ein Stück mitnehmen darf in die Kabine. In der 1. Klasse jedoch sind es auch manchmal zwei Stücke.
Von den Abmaßen her ist es dabei egal, ob es sich um Koffer oder aber um Reise Taschen handelt. Diese Art Tasche ist heute auch aus sehr robustem Material und auch wasserabweisend. Das heißt auch wenn es auf dem Weg in den Terminal bzw. zurück zum Auto einmal regnen sollte, dann wird die Tasche nicht so leicht nass bzw. durchnässt nicht.
Transportiert werden können aus diesem Grund darin auch Dokumente, die sehr wertvoll bzw. auf andere Art und Weise unersetzlich sind.
Wer im Übrigen in seine Reisetasche etwas packt, was er nach dem Luftsicherheitsgesetzt nicht darf, der riskiert einerseits nicht mitfliegen zu dürfen, andererseits mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft zu werden. Dies gilt vor allem, wenn verbotene Gegenstände wie Waffen oder auch Flüssigkeiten im Gepäck transportiert werden. Das Handgepäck wird nämlich auch sehr streng kontrolliert. Alles eine Folge des 11. September 2011.
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